Neukunden werben & Prämie sichern

Lieber Kunde, liebe Kundin,

Ihre Empfehlung ist uns wichtig. Deshalb möchten wir Sie dazu ermuntern, uns an Freunde, Bekannte und Geschäftspartner zu empfehlen. Als Dankeschön erhalten Sie bei erfolgreicher Weiterempfehlung für jeden von Ihnen geworbenen Neukunden 500 Frei-Transaktionen.

Wie funktioniert die Weiterempfehlung? Ganz einfach:

 

  1. Machen Sie bei Ihren Freunden, Bekannten und Geschäftspartnern auf uns aufmerksam
  2. Empfehlen Sie Neukunden über das untenstehende Formular
  3. Wir kontaktieren Ihren empfohlenen Kontakt
  4. Schließt der Neukunde einen Vertrag mit uns ab, erhalten Sie die 500 Frei-Transaktionen
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Teilnahmebedingungen Kunden-werben-Kunden-Programm („KwK“ bzw. „Aktion“)

Stand: August 2024

 

Wer ist Veranstalter des KwK?

Verantwortlich für das KwK ist transact Elektronische Zahlungssysteme GmbH dba. epay, Fraunhoferstr. 10, 82152 Martinsried, Deutschland (epay).

Worum geht es beim KwK von epay?

epay möchte sich für erfolgreiche Weiterempfehlungen bedanken. Daher erhält jeder Bestandskunde („Werber“) für die erfolgreiche Weiterempfehlung eines Neukunden („Geworbener“) bei Erfüllung aller Teilnahmevoraussetzungen eine Prämie. Das KwK ist im Juni 2021 gestartet und läuft auf unbegrenzte Zeit. epay behält sich jedoch das Recht vor, das KwK ganz oder teilweise ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen.

Welche Prämie erhalten Werber?

Werber erhalten als Dankeschön für ihre erfolgreiche Weiterempfehlung 500 Frei-Transaktionen je Terminal, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt wurden.

Welche Teilnahmevoraussetzungen gelten für Werber?

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Kunden von epay sind.

Wie können Werber ihre Weiterempfehlung im Rahmen des KwK aussprechen?

Die Weiterempfehlung kann nur bei einem aktiven Vertrag mit epay über das Formular der Online-Seite www.epay.de/kunden-werben-kunden oder per ausgegebener Formular-Vorlage und einen der dort angebotenen Kommunikationswege erfolgen. Nachträgliche Angaben werden nicht berücksichtigt. Durch die Eingabe relevanter Daten (Anrede, Name,  Kundennummer oder Terminal-ID, Firmenname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, falls gewünscht, des Werbers) kann der Werber im Online- oder gedruckten Formular einen Geworbenen mit Anrede, Nachnamen, Telefonnummer, falls gewünscht, und E-Mail-Adresse eintragen. Jeder Geworbene kann vom Werber nur einmal eingetragen werden. Der Geworbene wird anschließend von epay kontaktiert.

Wie viele Weiterempfehlungen können ausgesprochen werden?

Werber dürfen maximal fünf Weiterempfehlungen pro Tag versenden. Das massenweise und/oder gewerbliche Anwerben von Neukunden über Internet-Vermittlerportale, soziale Netzwerke etc. ist untersagt und berechtigt nicht zum Erhalt der Prämie. Bei Verstößen gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen behält sich epay vor, den jeweiligen Werber von der Aktion auszuschließen.

Woran müssen Geworbene denken?

Der Geworbene wird von einem epay Mitarbeiter nach Erhalt des KwK-Formulars kontaktiert und über die Aktion informiert.

Wer gilt als Neukunde im Rahmen des KwK?

Neukunde im Rahmen des KwK ist jede natürliche Person, die (i) das 18. Lebensjahr vollendet hat, (ii) noch kein Kunde von epay ist und (iii) durch eine Weiterempfehlung geschäftlicher Neukunde von epay wird. Jeder Neukunde darf nur einmal geworben werden. Werber und Geworbener müssen verschiedene Personen sein.

Was gilt bei Mehrfachwerbungen?

Bei Mehrfachwerbungen ist der Werber prämienberechtigt, dessen KwK-Formular das frühere Datum aufweist und zuerst bei epay ankommt.

Wann erhält der Werber seine Prämie?

Circa drei Wochen nachdem der Geworbene einen Vertrag mit epay abschließt, erhält der Werber seine Prämie von 500 Frei-Transaktionen . Eine Barauszahlung oder ein Tausch der Prämie ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Hinweis Datenschutz

Alle Angaben zum Datenschutz finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen Absatz 8. Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten (8).