Update

12.06.2024

Welche Auswirkungen für E-Geld Produkte hat die neue EU Geldwäscheverordnung auf Konsumenten, Prepaid- und Gutscheinanbieter und Handel

Expertenartikel von Dr. SamarehKhosravi, Managing Director Legal & Compliance epay Deutschland 

Das Europäische Parlament hat am 24.04.2024 ein neues Geldwäschepaket verabschiedet, das unter anderem eine neue Geldwäscheverordnung beinhaltet. Diese Verordnung sichert den Erhalt einer Ausnahmeregelung bei der Nutzung von E-Geld-Produkten mit geringem Risiko und Wert (bis zu einem Nennwert in Höhe von maximal 150 EUR). Diese Regelung ist sehr bedeutend, da sie VerbraucherInnen ermöglicht, entsprechende E-Geld-Produkte auch weiterhin ohne vorherige Kundenidentifizierung zu nutzen. Ursprünglich hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, dass selbst bei nachweislich geringem Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umfangreiche personenbezogene Daten beim Erwerb und der Nutzung von Prepaid-Produkten angegeben werden müssten. Die Wahrung der Privatsphäre wäre dadurch beeinträchtigt worden.

Europäische Verbändekoalition setzte sich für praxistaugliche Anwendung ein

Artikel 12 der Geldwäscherichtlinie erlaubte bisher eine weitgehende Befreiung nicht wiederaufladbarer Geschenk- und Gutscheinkarten unter bestimmten risikomindernden Voraussetzungen. Der Prepaid Verband Deutschland e.V. (PVD) sowie eine grenzüberschreitende Verbändekoalition setzte sich frühzeitig dafür ein, diese praxisbewährte Ausnahmeregelung beizubehalten. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Innovationen im E-Geld-Sektor, da sie einen unkomplizierten Zugang zu dieser Art von Prepaid-Produkten ermöglicht und den Schutz personenbezogener Daten unterstützt. Darüber hinaus trägt sie zur Förderung der finanziellen Inklusion bei, indem sie einem breiten Nutzerkreis, insbesondere Menschen, die keine Bankverbindung haben oder nicht ausreichend mit Finanzprodukten versorgt werden, Zugang zu E-Geld-Produkten verschafft. Eine Identifizierungspflicht für diese Produkte würde deren Vertrieb in vielen Fällen faktisch unmöglich machen, so dass zu befürchten war, dass einige dieser Produkte vom Markt verschwinden. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Wahlmöglichkeiten der VerbraucherInnen sowie auf die Unternehmen, die solche Produkte herausgeben, vertreiben oder akzeptieren. 

Finanzielle Inklusion und innovative Zahlungslösungen gesichert! 

 

  1. Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher
    Dank dieser Einigung auf die Beibehaltung der Ausnahme können VerbraucherInnen auch weiterhin E-Geld-Produkte mit geringem Risiko und Wert ohne Identifizierungspflicht kaufen und anonym nutzen. Das heißt, dass beim Kauf von Geschenkkarten und Gutscheinkarten (Gift Cards) nicht erst umständlich die Kundenidentität z. B. durch einen Personalausweisabgleich festgestellt werden muss. Dies stärkt den Datenschutz und ermöglicht eine weitere zukunftsgerichtete Marktentwicklung von Zahlungslösungen, die Komfort und Mehrwerte für VerbraucherInnen sicherstellen. 
  2. Auswirkungen für den Handel und Marken
    Für den Handel und Marken bedeutet die Beibehaltung der Ausnahmeregelung, dass sie ihr gewohntes Produktportfolio weiterhin ihren KundInnen anbieten können. Marken, die E-Geld-Gutscheine und Top-up-Produkte anbieten, können weiterhin ohne zusätzliche Identifikation Gutscheine bis zur Grenze von 150 Euro je Stück verkaufen. Diese einheitliche Regelung verbessert und vereinfacht die Vermarktung der Gutscheine sowohl online wie auch im stationären Handel.
  3. Auswirkungen für Zahlungsdienstleister wie epay
    Die EU-Entscheidung bedeutet für epay, der in Europa Prepaidpionier der ersten Stunde und heute Marktführer für Branded Payments wie Gutscheine und Top-up Produkte ist, dass wir weiterhin unsere innovativen Produkte und Lösungen für unsere zahlreichen Markenpartner realisieren, neue Innovationen kreieren und über unser großes Netzwerk an Retail- und E-Commerce-Partnern vertreiben können und es so den KonsumentInnen ermöglichen, sicher und einfach digitale Dienste in Anspruch zu nehmen und dabei ihre Privatsphäre zu wahren.  

epay ist Gründungsmitglied des PVD und unterstützt seit jeher die Interessen der Branche und der VerbraucherInnen und steht mit seinem reichhaltigen Portfolio für die sichere und einfache Teilhabe an digitalen Diensten und damit finanzieller Inklusion weltweit. 

Mehr zu unseren Innovationen im Bereich Gutscheine hier: epayworldwide.com 

 

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Pressekontakt

Jana Weisshaupt

PR & Communications

j.weisshaupt@epay.de